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Ein Vater und sein kleiner Sohn halten sich spielerisch in den Armen und lächeln | © fizkes - Getty Images/iStockphoto

Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang

Wird ein Umgang gerichtlich oder behördlich angeordnet, besteht an der Beratungsstelle die Möglichkeit der fachkundigen Umgangsbegleitung in Form eines beaufsichtigten oder begleiteten Umgangs. Nach Antragstellung und –genehmigung am Amt für Jugend und Familie, werden Eltern oder ein Elternteil, die nicht mit ihrem Kind zusammenleben, im Kontakt durch eine fachkundige Umgangsbegleiterin unterstützt und angeleitet. Beim begleiteten Umgang kommen Elterngespräche mit einer Beraterin hinzu.


Samstagstreff

Der Samstagstreff will Eltern, die von ihren Kindern getrennt leben, die Möglichkeit geben ihre Kinder einmal im Monat an der Beratungsstelle zu treffen. Hierbei soll der Samstagstreff auch helfen, den Übergang vom begleiteten zum unbegleiteten Umgang gut zu gestalten.

Der Samstagstreff wird von einer Mitarbeiterin der Beratungsstelle und einer Umgangsbegleiterin durchgeführt, die den Eltern als Ansprechpartner und als Unterstützung für den Umgang zur Verfügung stehen.

Die Teilnahme am Samstagstreff ist nach vorheriger Anmeldung und Absprache mit der Beratungsstelle möglich, die Treffen finden immer am dritten Samstag im Monat zwischen 10.00 und 13.00 Uhr in den Räumen der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Mühldorf statt.