Gerichtsnahe Beratung im Trennungskonflikt
(nach §156 FamFG Abs.1, Satz 4)
In der Trennungskonfliktberatung, die in einem Gerichtsbeschluss angeordnet wurde, finden Gespräche mit beiden Eltern, auch Einzelgespräche und evtl. Gespräche mit den Kindern statt. Ziel ist es, gemeinsam zu Lösungen bezüglich der Kinder zu kommen und die Kommunikation zwischen den Eltern zu verbessern. Voraussetzung ist, dass das juristische Verfahren während der Beratungszeit ruht.